Leibniz-Institut für Länderkunde
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Liefer- und Geschäftsbedíngungen zur Nachnutzung von Veröffentlichungen, Gebührenordnung

INSTITUT

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen zur Nachnutzung von Veröffentlichungen des Instituts
 
1. Es gelten ausschließlich die öffentlich publizierten Bedingungen des IfL. Abweichende Liefer- und Geschäftsbedingungen des Bestellers/Nutzers finden keine Anwendung.
2. Reklamationen, die den Inhalt der Lieferung, unabhängig ob per Post oder elektronisch, betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Absendung durch das IfL schriftlich mitzuteilen.
3. Für Dienstleistungen, die Bearbeitung von Materialien, deren Übermittlung und Nachnutzung von Werken des IfL werden Gebühren berechnet. Anfragen sind zu richten an die Verwaltungsleitung,  E-Mail: info[at]ifl-leipzig.de. Eine Anfrage soll enthalten:
•    Art, Zweck und Medium der Nachnutzung mit geplantem Erscheinungstermin
•    Auflagenhöhe
•    Art und Inhalt einer Dienstleistung (z. B. Anfertigen von Scans mit Größenangabe)
•    Bildbearbeitung
•    Beratung, Gutachten
•    Werbungswunsch in IfL-Veröffentlichungen

Nutzungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

1. Die Nachnutzung von Veröffentlichungen des IfL ist genehmigungspflichtig.
Das jeweilige Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des IfL unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme. Die Genehmigung wird in die Rechnung der Nachnutzungsgebühr aufgenommen.
2. Alle übersandten Materialien oder die zur Nachnutzung in Fremdwerken genehmigten Beiträge unterliegen den Schranken der jeweiligen Nachnutzungsgenehmigung. Das eingeräumte Nachnutzungsrecht gilt nur für die genehmigte Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen (auch bei Neuauflagen) oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des IfL erlaubt.
3. Wenn die Übertragung von Nutzungsrechten im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens erfolgen soll, ist auch die Zustimmung des IfL erforderlich.
4. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Fotografieren oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der gesonderten Genehmigung des IfL.
5. Die Weitergabe der Materialien oder Erteilung von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Diese bedarf einer weiteren Genehmigung und Gebührenentrichtung.
6. Der durch das IfL Nachnutzungsberechtigte trägt die Verantwortung für die Texte zu Bildern, Graphiken usw. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernimmt das IfL keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.

Urheberrecht/Belegexemplare


1. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.
2. Fremdpublikationen jeglicher Art müssen als Quelle eindeutig das IfL angeben.
3. Von jeder Veröffentlichung im Druck oder in Gestalt anderer Materialien sind zwei vollständige Belegexemplare nach Herausgabe unaufgefordert zu senden an: Leibniz-Institut für Länderkunde e. V. - Verwaltung -, Schongauerstr. 9, 04329 Leipzig.

Rechtsverletzungen


1. Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz bleiben vorbehalten bei widerrechtlichen Verletzungen des Urheberrechts oder eines anderen nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechts.

Zahlungsbedingungen, Erfüllungsort, Sonstiges

1. Rechnungen des IfL sind, sofern keine Skontoregelung vereinbart wurde, ohne Abzug von Skonto gemäß Fälligkeitsdatum in der Rechnung fällig.
2. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
3. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen ist Leipzig, Gefahr und Versand gehen nicht zu Lasten des IfL.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs-, Nachnutzungsbedingungen oder Gebührenregelung nichtig sein, so ist die Gültigkeit der sonstigen Regelungen nicht betroffen.


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